Als unabhängige Pflegegutachterin und Pflegesachverständige biete ich die Pflegegutachten für Behörden und Unternehmen in ganz NRW.
Ich erstelle Pflegegutachten für:
Gesundheits- und Sozialämter
Hilfe zur Pflege (SGB XII, § 61 ff)
Berufsgenossenschaften
Sozialämter müssen häufig über Hilfen zur Pflege entscheiden. Anders als bei Begutachtungen für Versicherungsleistungen nach SGB XI werden bei dieser speziellen Pflegebegutachtung die vorhandenen familiären und nachbarschaftlichen Ressourcen berücksichtigt. Meine Pflegebegutachtung legt ein besonderes Augenmerk auf zeitnahe, menschenwürdige, praxistaugliche und aus pflegefachlicher Sicht gebotene Lösungen für alle Beteiligten.
Wenn Sie eine unabhängige Pflegesachverständige und Pflegegutachterin in NRW benötigen, stehe ich Ihnen mit meiner über 20-jährigen Berufserfahrung und ausgeprägten Kompetenzen zur Verfügung. Das Wohl des Patienten, dessen Bedürfnisse und die Erhaltung seiner Lebensqualität in der häuslichen Umgebung stehen für mich im Mittelpunkt. Ich betrachte jeden Fall individuell und nehme die Pflegebegutachtung gemäß den gesetzlichen Richtlinien vor.
Fragen zu meinen Dienstleistungen beantworte ich Ihnen selbstverständlich gerne, nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.
Pflegesachverständigenbüro Kock
Hauptstraße 14
59846 Sundern